Archiv für August, 2009

Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeiten

Aufwendungen für Mahlzeiten die zur Beköstigung der Arbeitnehmer anlässlich einer Auswärtstätigkeit (z.B. Fortbildungsveranstaltungen) abgegeben werden, sind mit den tatsächlichen Werten anzusetzen. Dieser Rechtsprechung des BFH folgt auch die Verwaltung. Allerdings wird ein Wahlrecht zugelassen, weiter nach den Grundsätzen der Lohnsteuerrichtlinien zu verfahren. Danach kann eine Mahlzeit im Zusammenhang mit einer Auswärtstätigkeit auch mit dem maßgebenden amtlichen Sachbezugswert angesetzt werden, wenn der Wert 40 EUR pro Mahlzeit nicht übersteigt.
HINWEIS:
Die 44-EUR-Freigrenze ist jedoch bei Ansatz der Sachbezugswerte nicht möglich

Erstellt am Mittwoch 19. August 2009
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Verkauf von Fingerfood im Kino

Nach dem Urteil des BFH vom 18.02.2009 hat ein Kinobetreiber den ermäßigten Umsatzsteuersatz für die Abgabe von Popcorn, Nachos, Süßigkeiten und Hot Dogs trotz Verkauf über Verkaufstheken anzuwenden. Im Urteilsfall wurde ausgeführt, dass keine für den Verzehr der Waren bestimmten Vorrichtungen angeboten wurden, wobei die Kinobestuhlung als keine Vorrichtung in diesem Sinne eingestuft wurde. Die verzehrfertige Zubereitung von Speisen kann zwar ein Dienstleistungselement sein, dem jedoch muss wenigstens ein weiteres hinzutreten, damit aus begünstigten Speiselieferungen regelbesteuerte Dienstleistungen werden

Erstellt am Dienstag 18. August 2009
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Kurierfahrer sozialversicherungspflichtig?

Nach Meinung des Landessozialgerichts Bayern ist ein Kurierfahrer, der mit seinem eigenen Fahrzeug für ein Transportunternehmen tätig wurde, abhängig beschäftigt. Der Kurierfahrer hatte täglich 8 bis 10 Stunden in einem durch Funk gesteuerten zentralen Vergabesystem Aufträge erhalten und deshalb nicht weisungsfrei agiert. Die Tatsache, dass die Anmeldung der Tätigkeit im Rahmen einer Gewerbeanmeldung erfolgte und auch das eigene Fahrzeug eingesetzt wurde, war für die Richter nicht ausschlaggebend.
HINWEIS:
Durch die Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses wurde im Urteilsfall Anspruch auf Arbeitslosengeld begründet.

Erstellt am Montag 17. August 2009
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Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe

Sofern die Umsatzsteuer innerhalb der 10-Tages-Frist zum Jahreswechsel geleistet wird, kommt eine Zuordnung zum Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit in Betracht. Die Finanzverwaltung war bisher der Auffassung, es komme dabei auf den tatsächlichen Zufluss/Abfluss beim Finanzamt an. Mit der Verfügung der OFD Rheinland wird klargestellt, dass nach Rechtsprechungsauffassung bereits der Zufluss/Abfluss stattfindet, wenn die Überweisung beim Steuerbürger stattfindet. Ferner wird ausgeführt, dass bei erteilten Einzugsermächtigungen immer der 10. als Zufluss/Abfluss anzunehmen ist.

Erstellt am Freitag 14. August 2009
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Sammelbeförderung nicht bei Mitnahme

Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen vom Arbeitgeber erhält und andere Arbeitnehmer zum Arbeitsort mitnehmen muss, ist nach dem Urteil des BFH vom 29.01.2009 trotzdem der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen (monatlich 0,03 % x Listenpreis x Entfernungskilometer). Das Finanzgericht Schleswig-Holstein war in der Vorinstanz noch von einer steuerfreien Sammelbeförderung ausgegangen, die den Ansatz des geldwerten Vorteils vermieden hätte.

Erstellt am Donnerstag 13. August 2009
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ermäßigte Umsatzsteuer beim Verkauf aus Imbisswagen

Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen ist der Verkauf aus einem Imbisswagen ermäßigt zu besteuern. Dies soll nach Ansicht des Gerichts auch dann gelten, wenn der Imbisswagen über eine Art Tischersatz verfügt und so der Verzehr der Speisen vor Ort möglich ist. Beim Verkauf von Speisen an einem Imbisswagen überwiegt nach Meinung des Finanzgerichts das Element der Lieferung verzehrfertig zubereiteter Speisen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Finanzverwaltung hat Revision beim BFH eingelegt (Az.: V R 35/08).

Erstellt am Mittwoch 12. August 2009
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Umlagezahlungen sind Arbeitslohn

Mit Urteil vom 07.05.2009 hat der BFH entschieden, dass Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und er Länder (VBL) im Zeitpunkt ihrer Zahlung zu Arbeitslohn führen. Derartige Zahlungen verschaffen einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch auf Zusatzversorgung gegen die VBL für die betreffenden Arbeitnehmer. Im betreffenden Verfahren musste darüber entscheiden werden, ob nach dem Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL eine Rückzahlung von Arbeitslohn vorliegt, wenn der Arbeitnehmer wegen der Nichterfüllung der Wartezeit einen Versorgungsanspruch gegenüber der VBL nicht mehr erdienen kann. Nach Auffassung des Gerichts führt dies nicht zu negativen Einnahme oder zu Aufwendungen des Versicherten.

Erstellt am Dienstag 11. August 2009
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