Befristeter Kfz-Steuervorteil für Neufahrzeuge
Wer ab dem 05. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 einen neuen Pkw zulässt, wird ein Jahr lang von der Kfz-Steuer befreit. Für Fahrzeuge, die zudem die Abgasnorm Euro-5 und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die Steuerbefreiung auf maximal zwei Jahre.
Euro-5-Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 5. November 2008 erhalten ab dem 1. Januar 2009 ebenfalls eine Steuerbefreiung für ein Jahr. Voraussetzung: Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasstufe Euro-5 genehmigt sein. Der Zeitraum der Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31. Dezember 2010.



Mittwoch 25. März 2009 um 00:58
Muss man das beantragen oder geht das automatisch?
Mittwoch 25. März 2009 um 08:55
Hi Alex,
das muss nicht separat beantragt werden. Die Daten die für die Steuerfreiheit nötig sind werden von der Zulassungsstelle automatisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Dort wird dann der entsprechend Steuerbescheid ausgestellt.
Auch wenn die Kfz-Steuer auf 0,00 EUR festgelegt wird bekommst du in jedem Falle einen Steuerbescheid.
Gruß
Marcel
Mittwoch 25. März 2009 um 23:53
Alles klar, super Danke!
Dienstag 14. Juli 2009 um 14:16
Was ist mit Autos die nach dem 5.11.2008 erstmalig angemeldet worden sind mit Euro4 und nun umgeschrieben werden auf Euro5? Sind diese dann 2 Jahre Steuerbefreit und werden dann nach CO2-Steuer versteuert oder bleibt alles beim alten?
Gruß Matthias
Mittwoch 15. Juli 2009 um 08:25
Hallo Matthias,
ein Fahrzeug auf Euro4 das am 06.11.08 (Wichtig: Tag der Erstzulassung!!) erstmalig zugelassen wurde ist ein Jahr also bis zum 05.11.09 steuerbefreit. Wenn das Fahrzeug Euro5 hat verlängert sich die steuerfreie Zeit um ein weiteres Jahr (also bis zum 05.11.10).
Da das Fahrzeug in dem Zeitraum vom 05.11.2008 – 30.06.2009 zugelassen wurde wird nach Ablauf der steuerfreien Zeit geprüft ob die alte oder neue Kfz-Steuer günstiger für dich ist. Dir wird dann die geringere Kfz-Steuer (meist die neuen Kfz-Steuer) berechnet.
Gruß
Marcel