Niemals Fahrtenbuch mit Excel führen!

In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass Steuerpflichtige das Fahrtenbuch in einer Excel-Tabelle führen. Diese Variante wird sehr gerne genutzt, da es in Excel relativ einfach ist die entsprechenden Kilometer per Formel zu addieren.
Jedoch hat das Hessische Finanzgericht klargestellt, dass diese Art von Fahrtenbuch kein “ordnungsgemäßes Fahrtenbuch” darstellen kann. Diese Aussage wurde damit begründet, dass eine Excel-Datei zu einem späteren Zeitpunkt überarbeitet werden kann und dieses nicht genau in der Datei dokumentiert wird. Auch Aufzeichnungen, wie zum Beispiel ein Terminkalender mit Namenseintragungen, Datum und Uhrzeit, reichen auch nicht aus um die Aussage der Excel-Datei zu bekräftigen und den privaten Nutzungsanteil zu ermitteln

Eine Excel-Datei ist damit in keinem Fall geeignet um den privaten Nutzungsanteil nach der 1%-Regelung zu vermeiden.
(Hessisches FG v. 01.12.2008 – 13 K 2874/07)

Unter dem Menüpunkt “Downloads” habe ich eine Vorlage vorbereitet!

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