Faktorverfahren für Ehegatten ab dem Kalenderjahr 2010

Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, können ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren nutzen. Statt die Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu kombinieren, können sie dann auch die Kombination aus IV und IV mit Faktor wählen. Der Vorteil des sogenannten Faktorverfahrens: Bei jedem der Ehegatten werden die steuerentlastenden Vorschriften schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt – insbesondere der Grundfreibetrag. Mit dem Faktor wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Außerdem können hohe Nachzahlungen vermieden werden, die bei der Kombination III/V auftreten können.

Eintragung auf Lohnsteuerkarte
Wer das Faktorverfahren im nächsten Jahr anwenden will, kann die Eintragung des Faktors nach Erhalt der Lohnsteuerkarten 2010 bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen. Der Faktor wird durch das zuständige Finanzamt ermittelt und eingetragen. Die bekannten Kombinationen der Steuerklassen III und V sowie IV und IV ohne Faktor sind weiterhin möglich
(Faktorverfahren nach § 39f EStG)

Quelle: BMF online

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