Wiedereinführung des Wahlrechts bei GWG

Ab 2010 wurde das Wahlrecht für die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 EUR wieder eingeführt. Allerdings führt die unklare Gesetzesaussage zu unterschiedlichen Auffassungen.  So wird zum Einen behauptet, das Wahlrecht erstreckt sich nur auf Wirtschaftsgüter, die mehr als 150 EUR netto bis einschließlich 410 EUR netto betragen. Nur hier könne man entscheiden, ob das Wirtschaftsgut sofort abgeschrieben wird oder in den steuerlichen Sammelposten eingestellt werden soll (damit Abschreibung zwingend nach fünf Jahren). Ob das Wahlrecht auch die Wirtschaftsgüter mit mehr als 410 EUR Anschaffungskosten betrifft, ist unklar. Ebenfalls ist unklar, ob das Wahlrecht zur Abschreibung generell wieder eingeführt wurde und ob für Wirtschaftsgüter bis einschließlich 150 EUR ein Zwang zur Sofortabschreibung zur Betriebsausgabe besteht.
HINWEIS:
Empfehlenswert ist deshalb, drei gesonderte Konten anzulegen, auf denen die Wirtschaftsgüter gesammelt werden (ein Konto bis Wirtschaftsgut bis 150 EUR, ein Konto für Wirtschaftsgut größer als 150 EUR bis einschließlich 410 EUR und ein Konto für Wirtschaftsgut größer als 410 EUR bis einschließlich 1.000 EUR).

Erstellt am Samstag 12. Juni 2010
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Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Hotels

Nach dem aktuellen BMF-Schreiben vom 05. März 2010 kann bei Pauschalpreisen für Übernachtung inkl. Nebenleistung 20 % des Pauschalpreises als nicht ermäßigt besteuerte Leistungen angenommen werden. Sofern in einem Pauschalangebot das Frühstück, der Transport und auch die Überlassung von Plätzen zum Abstellung von Fahrzeugen enthalten ist, kann diese Vereinfachungsregelung für verbleibende 80 % ermäßigt als eigentliche Übernachtungsleistung angesetzt werden. Dies gilt jedoch nicht, sofern ein gesondertes Entgelt in der Rechnung ausgewiesen ist oder vereinbart wurde.
HINWEIS:
Stornokosten stellen grundsätzlich nicht steuerbaren Schadenersatz dar.

Erstellt am Freitag 11. Juni 2010
Unter: Steuerrecht, Umsatzsteuer | Keine Kommentare »

Nachweis von Bewirtungsaufwendungen

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 07.12.2009 können Bewirtungsaufwendungen auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn lediglich Eigenbelege mit Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern und Anlass der Bewirtung sowie der Höhe der Aufwendungen vorliegen. Die unterbliebene Angabe des Bewirtenden kann im Bewirtungsvordruck nachgeholt werden. Sofern die wirtschaftliche Belastung durch Kreditkartenabrechnung nachgewiesen ist,  können die Bewirtungsaufwendungen nach Meinung des Finanzgerichts abzugsfähig sein, obwohl die Rechnungen keine Angaben zum Rechnungsadressaten enthalten. (Az. 11 K 1093/07, Revision zugelassen).

Erstellt am Donnerstag 10. Juni 2010
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Das sogenannte Seeling-Modell wird abgeschafft

Nach dem sogenannten Seeling-Modell hat der Unternehmer die Möglichkeit, 100 % Vorsteuerabzug zu beantragen, sofern die unternehmerische Nutzung am gemischt genutzten Gebäude mindestens 10 % beträgt. Im Gegenzug muss der Unternehmer die unentgeltliche Wertabgabe versteuern. Hierbei werden die Anschaffungs- /Herstellungskosten auf 10 Jahre verteilt und so als Bemessungsgrundlage angesetzt. Am 15.01.2010 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, dass das sogenannte Seeling-Modell zum 01.01.2011 abgeschafft wird.

Erstellt am Mittwoch 9. Juni 2010
Unter: Steuerrecht, Umsatzsteuer | Keine Kommentare »

Abgabefrist für Steuererklärungen

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zu den Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2009 Stellung genommen. Hierbei wurde hingewiesen, dass die Abgabefrist für Steuererklärungen grundsätzlich zum 31. Mai 2010 endet. Sofern die Steuererklärungen durch steuerberatende Berufe erstellt werden, verlängert sich diese Frist auf den 31.12.2010. Es bleibt den Finanzämtern vorbehalten, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern. Dies wird insbesondere der Fall sein, wenn bereits für abgelaufene Kalenderjahre verspätet eingereicht wurde oder hohe Abschlusszahlungen zu erwarten sind. Zu beachten ist, dass weitere Fristverlängerungsanträge wie schon im Vorjahr, die bis zum 28. Februar 2011 laufen sollen, grundsätzlich nur aufgrund Einzelanträge erfolgen. Diese müssen in besonderer Form und im Einzelnen begründet werden.

Erstellt am Sonntag 18. April 2010
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BFH: Abschied vom Aufteilungs- und Abzugsverbot

Nach dem Beschluss des großen Senats vom 21.09.2009, veröffentlicht am 13.01.2010, können die Aufwendungen bei gemischt beruflich und privat veranlassten Reisen aufgeteilt werden. Damit sind die Aufwendungen in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung aufteilbar, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Als Maßstab für die Aufteilung nach beruflicher und privater Veranlassung dienen die jeweiligen Zeitanteile an der Reise.

Erstellt am Samstag 17. April 2010
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Elektronische Übermittlung von Bilanzen

Spätestens für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, müssen bilanzierungs-pflichtige Unternehmer den Inhalt von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung an die Finanzämter übermitteln. Das BMF-Schreiben vom 19.01.2010 regelt im voraus die Form und den Inhalt der elektronischen Übermittlung. Danach können die Finanzbehörden bei entsprechendem Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichten, um unbillige Härten zu vermeiden. Die Behörde muss dem Antrag stattgeben, wenn die Schaffung der Möglichkeiten für eine elektronische Übermittlung mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist oder wenn der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Fähigkeiten und Kenntnissen nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung zu nutzen.

Erstellt am Dienstag 2. Februar 2010
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2010

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 11.12.2009 die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2010 veröffentlicht. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten.
Gast- und Speisewirtschaften
- Mit Abgabe von kalten Speisen zu 7 % = 797 EUR
- Mit Abgabe von kalten Speisen zu 19 % = 1.196 EUR
- Mit Abgabe von kalten und warmen Speisen zu 7 % = 1.103 EUR
- Mit Abgabe von kalten und warmen Speisen zu 19 % = 1.966 EUR

Erstellt am Dienstag 2. Februar 2010
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Neues Umsatzsteuervergütungsverfahren ab 2010

Das BMF hat in einem umfangreichen Anwendungsschreiben vom 03.12.2009 zur Neuregelung des Umsatzsteuervergütungsverfahrens ab 01.01.2010 Stellung genommen. Die wesentlichen Änderungen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, worauf das BMF Bezug nimmt, sind:
- Umstellung elektronischer Verfahren
- Mindestbeträge für Jahresanträge auf 50 EUR angehoben;
für Quartalsantrag = 400 EUR mindestens
- Rechnungen und Ausfuhrbelege sind in Kopie beizufügen
(Originalrechnungen können ggf. verlangt werden)
- Der Vergütungsantrag ist bis spätestens 30.09. statt bisher 30.06. des Folgejahres im Mitgliedsstaat der Ansässigkeit zu stellen
Der inländische Unternehmer reicht den Antrag über ein elektronisches Portal beim Bundeszentralamt für Steuern ein. Hier erfolgt die Überprüfung der Unternehmereigenschaft sowie der Vorsteuerabzugsberechtigung. Anschließend werden die Anträge binnen 15 Tagen an den Vergütungsmitgliedsstaat weitergereicht.

Erstellt am Dienstag 2. Februar 2010
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Keine Ansparabschreibung nach § 7 g EStG für Freiberufliche im Jahr 2007

Nach dem BFH Beschluss vom 13.10.2009 ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit für 2007 keine Ansparabschreibung nach § 7 g EStG a. F. geltend machen können. Damit muss auch diese Berufsgruppe die benannten Größenmerkmale des Investitionsabzugsbetrages nach § 7 g EStG n. F. einhalten. Durch die Neuregelung des § 7 g EStG wurde für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung eine Gewinngrenze von 100.000 EUR eingeführt, die in der Rechtslage bis 2006 nicht zu beachten war. Nach Auffassung des BFH sei der Wortlaut des Gesetzes eindeutig. Damit dürfen Freiberufliche ab 2007 nur einen Investitionsabzugsbetrag abziehen, wenn sie sich im Bereich der Gewinngrenze bis 100.000 EUR bewegen.
HINWEIS:
Für die Jahre 2009 und 2010 wurde die Gewinngrenze auf 200.000 EUR verdoppelt.

Erstellt am Dienstag 2. Februar 2010
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