ermäßigte Umsatzsteuer beim Verkauf aus Imbisswagen
Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen ist der Verkauf aus einem Imbisswagen ermäßigt zu besteuern. Dies soll nach Ansicht des Gerichts auch dann gelten, wenn der Imbisswagen über eine Art Tischersatz verfügt und so der Verzehr der Speisen vor Ort möglich ist. Beim Verkauf von Speisen an einem Imbisswagen überwiegt nach Meinung des Finanzgerichts das Element der Lieferung verzehrfertig zubereiteter Speisen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Finanzverwaltung hat Revision beim BFH eingelegt (Az.: V R 35/08).
Erstellt am Mittwoch 12. August 2009
Unter: Allgemein, Steuerrecht, Umsatzsteuer | Keine Kommentare »


