Vermietung Arbeitszimmer an GmbH

Ob der Gesellschafter-Geschäftsführer aus der Vermietung des in seinem Wohnhaus belegenen Arbeitszimmers an die GmbH Einkünfte als Arbeitnehmer oder aus Vermietung erzielt, hängt davon ab, ob das Arbeitszimmer vorrangig im Interesse der GmbH genutzt wird. Vermietungseinkünfte liegen vor, wenn der Geschäftsführer das Arbeitszimmer im überwiegenden Interesse der GmbH nutzt; die Beweislast dafür trägt der Steuerpflichtige. Nach Auffassung des Finanzgerichts München in seinem Urteil vom 07.10.2008 war Arbeitslohn gegeben, da der Kläger nicht plausibel darlegen konnte, weshalb er am Abend und an Wochenende das Arbeitszimmer nutzen musste, statt in seinem Büro zu arbeiten.
HINWEIS:
In derartigen Fällen ist zusätzlich auf den Drittvergleich zu achten, d. h. es sind vergleichbare Verträge mit fremden Dritten abgeschlossen worden.

Erstellt am Donnerstag 9. Juli 2009
Unter: Allgemein, Einkommensteuer, Lohn & Gehalt, Steuerrecht | Keine Kommentare »

Neuer Privat-PC — und das Finanzamt zahlt mit

Sie arbeiten (auch) in Ihrer Privatwohnung?
So können Sie die Kosten für sämtliche Arbeitsmittel, die Sie dort nutzen, ebenfalls absetzen: Büromaterial, Schreibtisch, Drehstuhl, Arbeitslampe etc. Das gilt auch dann, wenn Sie kein abgeschlossenes Arbeitszimmer, sondern nur Weiterlesen »

Erstellt am Dienstag 28. April 2009
Unter: Allgemein, Einkommensteuer, Steuerrecht | Keine Kommentare »