Bei Änderung der Bemessungsgrundlage ist nach einer Verfügung der OFD Hannover vom 04.08.2009 ist die Vorsteuer erst in dem Zeitpunkt zu berichtigen, in dem der strittige Rechnungsbetrag tatsächlich zurückgezahlt wird. Nicht jedoch bereits bei Vereinbarung der Minderung. Abschnitt 223 Abs. 2 Satz 3 UStR 2008 ist nicht mehr anzuwenden. Die Grundsätze für eine Änderung sind auch bei besonderen Fallgestaltungen wie Mängelrügen, nachträgliche Gewährung von Boni, Skonti und Rabatten sowie bei Über- oder Doppelzahlungen anwendbar.
Erstellt am Freitag 15. Januar 2010
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Eine mittels Computerprogramm erzeugte Datei, an deren bereits angegebenen Datenbestand zu einem späteren Zeitpunkt noch Veränderungen vorgenommen werden, stellt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch dar (Finanzgericht Münster vom 18.12.2008). Das Gericht führt aus, dass Weiterlesen »
Erstellt am Mittwoch 13. Mai 2009
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Bei einem Darlehen zwischen nahen Angehörigen ist immer zu prüfen, ob eine Fremdüblichkeit besteht. Allein aufgrund der Tatsache, dass das Darlehen nicht besichert ist, kann für sich betrachtet Weiterlesen »
Erstellt am Mittwoch 22. April 2009
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Immer mehr Unternehmer verlangen von ihren Mitarbeitern, dass sie sich an den Kosten für den auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagen beteiligen. Einiges Hin und Her gab es dabei um die Frage, welche steuerlichen Auswirkungen diese Zuzahlungen haben. Das Bundesfinanzministerium sorgt hier nun für Klarheit (BMF-Schreiben vom Weiterlesen »
Erstellt am Mittwoch 22. April 2009
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Durch die Neuregelung zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale ab 2007 kann für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der tatsächlich höhere Aufwand wieder angesetzt werden. Die Begrenzung auf Weiterlesen »
Erstellt am Freitag 17. April 2009
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Musterhäuser eines Fertighausherstellers unterliegen der in § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG für Wirtschaftsgebäude bestimmten Abschreibungsrate. In die Bemessung der tatsächlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist bei Musterhäusern auch der Zeitraum einer nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb voraussichtlichen anschließenden Nutzung des Hauses als Wohngebäude einzubeziehen. Das gilt auch Weiterlesen »
Erstellt am Mittwoch 8. April 2009
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Der Gesundheitsfonds ist als zentrale Stelle, in der die Geldmittel der gesetzlichen Krankenversicherung verwaltet werden, zum 1. Januar 2009 gestartet. Die Krankenkassen leiten seitdem alle eingegangenen Krankenversicherungsbeiträge am selben Tag an Weiterlesen »
Erstellt am Montag 6. April 2009
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Gewerbetreibende, deren Umsätze in den vergangenen Jahren mehr als 500.000 EUR betragen haben oder die einen Gewinn von mehr als 50.000 EUR erzielten, werden durch die Finanzverwaltung zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Brandenburg Weiterlesen »
Erstellt am Donnerstag 2. April 2009
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Zum 01.01.2010 wird ein neues Vorsteuervergütungsverfahren eingeführt, das sehr einfach gestaltet ist. Der Antrag auf Erstattung ist ab dann nicht mehr wie bisher auf Papier, sondern nur noch elektronisch im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens zu stellen – Weiterlesen »
Erstellt am Donnerstag 2. April 2009
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Durch das sog. Steuerbürokratieabbaugesetz sind u. a. die Betragsgrenzen für die monatliche, vierteljährliche und jährliche Abgabe von LohnsteuerAnmeldungen ab 2009 wie folgt angehoben worden (§ 41 a Abs. 2 EStG):
- Anmeldungszeitraum ist der Kalendermonat, wenn die abzuführende Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 4.000 € betragen hat,
- Anmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr zwar nicht mehr als4.000 €, abermehrals 1.000 € betragen hat,
- Anmeldungszeitraum ist das Kalenderjahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als1.000 € betragen hat.
Durch die Anhebung der Betragsgrenzen soll letztlich auf Arbeitgeber-/Beraterseite der Verwaltungsaufwand durch die Erstellung und Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldungen reduziert und die Finanzverwaltung durch eine verringerte Anzahl von zu bearbeitenden Lohnsteuer-Anmeldungen entlastet werden.
Erstellt am Freitag 27. März 2009
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