Wie muss ein Bewirtungsbeleg aussehen?
Die steuerliche Behandlung der Bewirtungskosten ist seit jeher einer der besonders strittigen Punkte bei Betriebsprüfungen. Den Vorsteuerabzug aus Ihren Bewirtungskosten lässt die Finanzverwaltung nur dann zu, wenn Sie die betriebliche Veranlassung nachweisen können und die Aufwendungen im konkreten Einzelfall angemessen sind.
Betrieblich veranlasste Bewirtungskosten können geschäftlich oder nicht geschäftlich veranlasst sein. Ein geschäftlicher Anlass Weiterlesen »
Erstellt am Montag 6. April 2009
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