Sammelbeförderung nicht bei Mitnahme
Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen vom Arbeitgeber erhält und andere Arbeitnehmer zum Arbeitsort mitnehmen muss, ist nach dem Urteil des BFH vom 29.01.2009 trotzdem der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen (monatlich 0,03 % x Listenpreis x Entfernungskilometer). Das Finanzgericht Schleswig-Holstein war in der Vorinstanz noch von einer steuerfreien Sammelbeförderung ausgegangen, die den Ansatz des geldwerten Vorteils vermieden hätte.
Erstellt am Donnerstag 13. August 2009
Unter: Allgemein, Bewertung, Einkommensteuer, Steuerrecht | Keine Kommentare »


