Sammelbeförderung nicht bei Mitnahme

Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen vom Arbeitgeber erhält und andere Arbeitnehmer zum Arbeitsort mitnehmen muss, ist nach dem Urteil des BFH vom 29.01.2009 trotzdem der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen (monatlich 0,03 % x Listenpreis x Entfernungskilometer). Das Finanzgericht Schleswig-Holstein war in der Vorinstanz noch von einer steuerfreien Sammelbeförderung ausgegangen, die den Ansatz des geldwerten Vorteils vermieden hätte.

Erstellt am Donnerstag 13. August 2009
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Fahrkarte zur Arbeitsstätte wieder erstattbar

Durch die Neuregelung zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale ab 2007 kann für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der tatsächlich höhere Aufwand wieder angesetzt werden. Die Begrenzung auf Weiterlesen »

Erstellt am Freitag 17. April 2009
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