Nachweis von Bewirtungsaufwendungen

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 07.12.2009 können Bewirtungsaufwendungen auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn lediglich Eigenbelege mit Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern und Anlass der Bewirtung sowie der Höhe der Aufwendungen vorliegen. Die unterbliebene Angabe des Bewirtenden kann im Bewirtungsvordruck nachgeholt werden. Sofern die wirtschaftliche Belastung durch Kreditkartenabrechnung nachgewiesen ist,  können die Bewirtungsaufwendungen nach Meinung des Finanzgerichts abzugsfähig sein, obwohl die Rechnungen keine Angaben zum Rechnungsadressaten enthalten. (Az. 11 K 1093/07, Revision zugelassen).

Erstellt am Donnerstag 10. Juni 2010
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Aufzeichnungen – Bestimmte Standards müssen erfüllt sein

Selbständige, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, müssen ebenfalls bestimmte Grundsätze beachten. Das FG Saarland hat im Urteil vom 17.12.2008 ausgeführt, wie die Aufzeichnungen aussehen sollten, damit ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit sich einen Überblick verschaffen kann. Ordnungsgemäß sind die Aufzeichnungen nicht, wenn auf den Rechnungen keine Bankkonten vermerkt werden, sondern Zettel mit wechselnden Überweisungsadressen beigefügt sind. Werden im Buchhaltungssystem die aufgezeichneten Rechnungsausgänge wieder gelöscht, und Duplikate der Rechnungen nicht zurückbehalten und abgelegt, sind ebenfalls keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen gegeben.
HINWEIS:
Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt (Az.: VIII B 28/09)

Erstellt am Dienstag 2. Februar 2010
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Investitionsabzugsbetrag für PKW

Hat ein Steuerpflichtiger im Investitionsabzugsjahr bei Planung der neuen Investition die
1%-Methode angewendet, bestehen nach Aussage des FG Saarland keine ernstliche Zweifel, dass er für den neu anzuschaffenden PKW die geforderten Nachweise (ordnungsgemäßes Fahrtenbuch) erbringen wird. Das Finanzamt verweigerte den Investitionsabzugsbetrag mit der Begründung, dass die Ankündigung, geeignete Aufzeichnungen zu führen, nicht glaubhaft seien.
HINWEIS:
Ab 2007 ist grundsätzlich der Investitionsabzugsbetrag zur Anwendung gekommen. Hierbei müssen u. a. auch 90 % betriebliche Nutzung des PKW mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch im Anschaffungsjahr und im Folgejahr belegt werden.

Erstellt am Donnerstag 14. Januar 2010
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Vermietung Arbeitszimmer an GmbH

Ob der Gesellschafter-Geschäftsführer aus der Vermietung des in seinem Wohnhaus belegenen Arbeitszimmers an die GmbH Einkünfte als Arbeitnehmer oder aus Vermietung erzielt, hängt davon ab, ob das Arbeitszimmer vorrangig im Interesse der GmbH genutzt wird. Vermietungseinkünfte liegen vor, wenn der Geschäftsführer das Arbeitszimmer im überwiegenden Interesse der GmbH nutzt; die Beweislast dafür trägt der Steuerpflichtige. Nach Auffassung des Finanzgerichts München in seinem Urteil vom 07.10.2008 war Arbeitslohn gegeben, da der Kläger nicht plausibel darlegen konnte, weshalb er am Abend und an Wochenende das Arbeitszimmer nutzen musste, statt in seinem Büro zu arbeiten.
HINWEIS:
In derartigen Fällen ist zusätzlich auf den Drittvergleich zu achten, d. h. es sind vergleichbare Verträge mit fremden Dritten abgeschlossen worden.

Erstellt am Donnerstag 9. Juli 2009
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