Sonderzahlung ohne Anrechnung auf die 400-€-Grenze
Die Frage:
Wir beschäftigen eine 400-€-Kraft, die wegen eines schweren Arbeitsunfalls lange krank war. Sie hat in dieser Zeit zwar Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft erhalten, aber das hat den Lohnausfall natürlich nicht ausgeglichen. Wir möchten sie daher mit einer Sonderzahlung unterstützen. Ist das möglich, ohne die Anerkennung als 400-€-Kraft zu gefährden? Von den Krankenkassen haben wir widersprüchliche Informationen hierzu erhalten.
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Erstellt am Montag 27. April 2009
Unter: Allgemein, Berufsgenossenschaft, Lohn & Gehalt, Sozialversicherung, Steuerrecht | Keine Kommentare »


