Erhalten Beschäftigte Kurzarbeitergeld ist diese Leistung steuerfrei. Allerdings unterliegt das bezogene Leistung dem Progressionsvorbehalt und erhöht somit den Einkommensteuersatz. Dies bedeutet für viele Arbeitnehmer Weiterlesen »
Erstellt am Freitag 3. Juli 2009
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Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei es unterliegt aber wie viele andere staatliche Leistungen – dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, die Auszahlung für sich genommen unterliegt zwar nicht der Steuerberechnung, der zugeflossene Betrag des Kurzarbeitergeldes wird jedoch bei der Bestimmung der prozentualen steuerlichen Belastung der übrigen Einnahmen mit berücksichtigt. Somit erfolgt ein indirekter Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuern, allerdings nicht Weiterlesen »
Erstellt am Mittwoch 20. Mai 2009
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Im Rahmen der Maßnahmen gegen die Finanzkrise ist zum 1.Januar 2009 eine neue Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld in Kraft getreten. Dadurch wurde der maximal mögliche Bezug von Kurzarbeitergeld um sechs Monate auf 18 Monate verlängert. Weiterlesen »
Erstellt am Montag 23. März 2009
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