Möchte der Unternehmer die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen, benötigt er hierfür eine Rechnung, die u.a. auch den Lieferzeitpunkt angibt. Strittig war die Frage, ob Weiterlesen »
Erstellt am Mittwoch 20. Mai 2009
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Dezember 2008 XI R 62/07 entschieden, dass in einer Rechnung der Zeitpunkt der Lieferung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 Umsatzsteuergesetz UStG 2005) außer bei Rechnungen über An- oder Vorauszahlungen auch dann zwingend anzugeben ist, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist. Gemäß Weiterlesen »
Erstellt am Freitag 6. März 2009
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