Erhalten Beschäftigte Kurzarbeitergeld ist diese Leistung steuerfrei. Allerdings unterliegt das bezogene Leistung dem Progressionsvorbehalt und erhöht somit den Einkommensteuersatz. Dies bedeutet für viele Arbeitnehmer Weiterlesen »
Erstellt am Freitag 3. Juli 2009
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Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei es unterliegt aber wie viele andere staatliche Leistungen – dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, die Auszahlung für sich genommen unterliegt zwar nicht der Steuerberechnung, der zugeflossene Betrag des Kurzarbeitergeldes wird jedoch bei der Bestimmung der prozentualen steuerlichen Belastung der übrigen Einnahmen mit berücksichtigt. Somit erfolgt ein indirekter Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuern, allerdings nicht Weiterlesen »
Erstellt am Mittwoch 20. Mai 2009
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Ab dem 1.1. 2010 können auf Verlangen des Arbeitgebers die Lohnsteuer-Außenprüfung und die Betriebsprüfung der Rentenversicherungsträger zurgleichen Zeit Weiterlesen »
Erstellt am Freitag 27. März 2009
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