Faktorverfahren für Ehegatten ab dem Kalenderjahr 2010

Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, können ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren nutzen. Statt die Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu kombinieren, können sie dann auch die Kombination aus IV und IV mit Faktor wählen. Der Vorteil des sogenannten Faktorverfahrens: Bei jedem der Ehegatten werden die steuerentlastenden Vorschriften schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt – insbesondere der Grundfreibetrag. Mit dem Faktor wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Außerdem können hohe Nachzahlungen vermieden werden, die bei der Kombination III/V auftreten können.

Eintragung auf Lohnsteuerkarte
Wer das Faktorverfahren im nächsten Jahr anwenden will, kann die Eintragung des Faktors nach Erhalt der Lohnsteuerkarten 2010 bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen. Der Faktor wird durch das zuständige Finanzamt ermittelt und eingetragen. Die bekannten Kombinationen der Steuerklassen III und V sowie IV und IV ohne Faktor sind weiterhin möglich
(Faktorverfahren nach § 39f EStG)

Quelle: BMF online

Erstellt am Donnerstag 5. November 2009
Unter: Allgemein, Einkommensteuer, Lohn & Gehalt, Steuerrecht | Keine Kommentare »

Das Ende der Lohnsteuerkarte

lange hat sie uns begleitet, doch jetzt sind die Tage der Papier- Lohnsteuerkarte gezählt: Voraussichtlich ab 2011 wird auch hier ein elektronisches Verfahren eingeführt – “ElsterLohn II”. Weiterlesen »

Erstellt am Montag 2. März 2009
Unter: Steuerrecht | Keine Kommentare »