Die steuerliche Behandlung der Bewirtungskosten ist seit jeher einer der besonders strittigen Punkte bei Betriebsprüfungen. Den Vorsteuerabzug aus Ihren Bewirtungskosten lässt die Finanzverwaltung nur dann zu, wenn Sie die betriebliche Veranlassung nachweisen können und die Aufwendungen im konkreten Einzelfall angemessen sind.
Betrieblich veranlasste Bewirtungskosten können geschäftlich oder nicht geschäftlich veranlasst sein. Ein geschäftlicher Anlass Weiterlesen »
Erstellt am Montag 6. April 2009
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| Beschreibung |
Auswirkung |
| Skonto-Gewährung:
Sie schreiben eine Rechnung über 1.000 € und gewähren 3% Skonto bei Zahlung innerhalb einer Woche.
Der Kunde zahlt sofort mit dem Abzug: 970 €. |
Kosten
30,00 EUR
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| Kein Skonto:
Sie warten, nehmen die 1.000 €, die Sie brauchen, von Ihrem Konto und nutzen dabei Ihren Dispositionskredit. Zinsen z.B.: 12 % pro Jahr, also 1 % pro Monat. Der Kunde zahlt nach
2 Monaten die vollen 1.000 €. Für die Wartezeit zahlen Sie an Ihre Bank 2 % Zinsen. |
Kosten
20,00 EUR
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Erstellt am Mittwoch 18. März 2009
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Die Bewirtungskosten stehen im Spannungsfeld zwischen nicht abzugsfähigen Kosten der allgemeinen Lebensführung und betrieblich bzw. beruflich veranlassten Kosten, die Weiterlesen »
Erstellt am Donnerstag 5. März 2009
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