Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

Bei Änderung der Bemessungsgrundlage ist nach einer Verfügung der OFD Hannover vom 04.08.2009 ist die Vorsteuer erst in dem Zeitpunkt zu berichtigen, in dem der strittige Rechnungsbetrag tatsächlich zurückgezahlt wird. Nicht jedoch bereits bei Vereinbarung der Minderung. Abschnitt 223 Abs. 2 Satz 3 UStR 2008 ist nicht mehr anzuwenden. Die Grundsätze für eine Änderung sind auch bei besonderen Fallgestaltungen wie Mängelrügen, nachträgliche Gewährung von Boni, Skonti und Rabatten sowie bei Über- oder Doppelzahlungen anwendbar.

Erstellt am Freitag 15. Januar 2010
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Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe

Sofern die Umsatzsteuer innerhalb der 10-Tages-Frist zum Jahreswechsel geleistet wird, kommt eine Zuordnung zum Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit in Betracht. Die Finanzverwaltung war bisher der Auffassung, es komme dabei auf den tatsächlichen Zufluss/Abfluss beim Finanzamt an. Mit der Verfügung der OFD Rheinland wird klargestellt, dass nach Rechtsprechungsauffassung bereits der Zufluss/Abfluss stattfindet, wenn die Überweisung beim Steuerbürger stattfindet. Ferner wird ausgeführt, dass bei erteilten Einzugsermächtigungen immer der 10. als Zufluss/Abfluss anzunehmen ist.

Erstellt am Freitag 14. August 2009
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Gewerbesteuerrückstellung 2008

Die Gewerbesteuer ist ab 2008 keine steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Trotz des Abzugsverbotes ist die Bildung der Gewerbesteuerrückstellung in der Steuerbilanz zulässig. Die OFD Rheinland Weiterlesen »

Erstellt am Samstag 4. Juli 2009
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