Datenzugriff mittels Datenträger
Das FG Münster hat im Urteil vom 16.05.2008 darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung neben der Lohnbuchhaltung die gesamte Finanzbuchhaltung mittels Datenträgerüberlassung zur Verfügung stellen muss. Dem Finanzamt müssen Weiterlesen »
Erstellt am Mittwoch 22. April 2009
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