Fehlerhafte Steuernummer und Vorsteuerabzug

Für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit sämtlichen Pflichtangaben des § 14 UStG erforderlich. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 20.02.2009, veröffentlicht am 24.06.2009 sind aber bestimmte Positionen in der ordnungsgemäßen Rechnung nicht immer durch den Rechnungsempfänger nachprüfbar. Im Urteilsfall war die Steuernummer nicht richtig angegeben – dies war jedoch für den beteiligten Unternehmer nicht unbedingt erkennbar. Im Urteilsfall wurde so der Vorsteuerabzug gewährt.
HINWEIS:
Sofern ein erkennbarer Fehler in der ordnungsgemäßen Rechnung besteht, sollte schnellstens eine Berichtigung der übersandten Rechnung erwirkt werden.

Erstellt am Donnerstag 14. Januar 2010
Unter: Allgemein, Steuerrecht, Umsatzsteuer | Keine Kommentare »

Fehlerhafte Steuernummer und Vorsteuerabzug

Für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit sämtlichen Pflichtangaben des § 14 UStG erforderlich. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 20.02.2009, veröffentlicht am 24.06.2009 sind aber bestimmte Positionen in der ordnungsgemäßen Rechnung nicht immer durch den Rechnungsempfänger nachprüfbar. Im Urteilsfall war die Steuernummer nicht richtig angegeben – dies war jedoch für den beteiligten Unternehmer nicht unbedingt erkennbar. Im Urteilsfall wurde so der Vorsteuerabzug gewährt.
HINWEIS:
Sofern ein erkennbarer Fehler in der ordnungsgemäßen Rechnung besteht, sollte schnellstens eine Berichtigung der übersandten Rechnung erwirkt werden.

Erstellt am Freitag 25. September 2009
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Handwerkerleistungen mindern die Steuerschuld

Seit 01.01.2009 können 20 Prozent für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung in privaten Haushalten als Bonus von der Steuerschuld abgezogen werden. Dies gilt bis zu einer Höchstgrenze von maximal Weiterlesen »

Erstellt am Mittwoch 25. März 2009
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Skonto anbieten bzw. abziehen: lohnt sich das ???

Beschreibung Auswirkung
Skonto-Gewährung:

Sie schreiben eine Rechnung über 1.000 € und gewähren 3% Skonto bei Zahlung innerhalb einer Woche.

Der Kunde zahlt sofort mit dem Abzug: 970 €.

Kosten

30,00 EUR

Kein Skonto:

Sie warten, nehmen die 1.000 €, die Sie brauchen, von Ihrem Konto und nutzen dabei Ihren Dispositionskredit. Zinsen z.B.: 12 % pro Jahr, also 1 % pro Monat. Der Kunde zahlt nach

2 Monaten die vollen 1.000 €. Für die Wartezeit zahlen Sie an Ihre Bank 2 % Zinsen.

Kosten

20,00 EUR

Hinzu kommt: Weiterlesen »

Erstellt am Mittwoch 18. März 2009
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Konkrete Leistungsbeschreibung in Rechnungen

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 08.10.2008 entschieden, dass die Beschreibung „für technische Beratung und Kontrolle im Jahr 01“ in einer Rechnung nicht ausreicht, die Leistung Weiterlesen »

Erstellt am Montag 16. März 2009
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Zwingende Angabe des Lieferzeitpunkts in einer Rechnung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Dezember 2008 XI R 62/07 entschieden, dass in einer Rechnung der Zeitpunkt der Lieferung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 Umsatzsteuergesetz UStG 2005) außer bei Rechnungen über An- oder Vorauszahlungen auch dann zwingend anzugeben ist, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist. Gemäß Weiterlesen »

Erstellt am Freitag 6. März 2009
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