Umsatzsteuer bei festem freien Mitarbeiter

Nach dem Urteil des BFH vom 25.06.2009, veröffentlicht am 02.09.2009, sind selbständige Unternehmer im Regelfall nicht sozialversicherungspflichtig. Gesetzlich geschuldete Sozialversicherungsbeiträge stellen aber kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes dar. Im Streitfall war ein Journalist als fester freier Mitarbeiter tätig. Für die Tätigkeit entrichtet der Arbeitgeber aufgrund der bestehenden Abhängigkeit Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Das Finanzamt sah die Beiträge zur Rentenversicherung als umsatzsteuerlich relevantes Entgelt an. Der BFH führt aus, dass grundsätzlich für Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer nach denselben Grundsätzen zu beurteilen ist. Eine rechtliche Bindung besteht aber nicht bei der sozial- und arbeitsrechtlichen Beurteilung.
HINWEIS:
Die Frage ob eine Tätigkeit selbständig oder nicht selbständige ausgeübt wird, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beantworten

Erstellt am Montag 28. September 2009
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Fehlerhafte Steuernummer und Vorsteuerabzug

Für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit sämtlichen Pflichtangaben des § 14 UStG erforderlich. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 20.02.2009, veröffentlicht am 24.06.2009 sind aber bestimmte Positionen in der ordnungsgemäßen Rechnung nicht immer durch den Rechnungsempfänger nachprüfbar. Im Urteilsfall war die Steuernummer nicht richtig angegeben – dies war jedoch für den beteiligten Unternehmer nicht unbedingt erkennbar. Im Urteilsfall wurde so der Vorsteuerabzug gewährt.
HINWEIS:
Sofern ein erkennbarer Fehler in der ordnungsgemäßen Rechnung besteht, sollte schnellstens eine Berichtigung der übersandten Rechnung erwirkt werden.

Erstellt am Freitag 25. September 2009
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Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

Bei Änderung der Bemessungsgrundlage ist nach einer Verfügung der OFD Hannover vom 04.08.2009 ist die Vorsteuer erst in dem Zeitpunkt zu berichtigen, in dem der strittige Rechnungsbetrag tatsächlich zurückgezahlt wird. Nicht jedoch bereits bei Vereinbarung der Minderung. Abschnitt 223 Abs. 2 Satz 3 UStR 2008 ist nicht mehr anzuwenden. Die Grundsätze für eine Änderung sind auch bei besonderen Fallgestaltungen wie Mängelrügen, nachträgliche Gewährung von Boni, Skonti und Rabatten sowie bei Über- oder Doppelzahlungen anwendbar.

Erstellt am Donnerstag 24. September 2009
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Steuersatz bei Lieferungen von Pflanzen und Einpflanzen

Übernimmt der Betreiber einer Baumschule auf Wunsch eines Teils seiner Kunden auch das Einpflanzen der dort gekauften Pflanzen, können die Lieferungen der Pflanzen und das Einpflanzen umsatzsteuerrechtlich jeweils selbständige Leistungen sein (BFH vom 25.06.2009, entgegen BMF-Schreiben aus dem Jahr 2004). Damit ist für die Lieferung der Pflanzen der ermäßigte Steuersatz anzuwenden, soweit sich aus der Anlage zum UStG ein dort bezeichneter Gegenstand ergibt. Das Einpflanzen unterliegt als Dienstleistung der Besteuerung mit dem Regelsteuersatz.
HINWEIS:
Im Urteilsfall nahmen nur etwa bei 20 % der Pflanzenverkäufe die Kunden auch die Dienstleistung des Einpflanzens in Anspruch.

Erstellt am Mittwoch 16. September 2009
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Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe

Sofern die Umsatzsteuer innerhalb der 10-Tages-Frist zum Jahreswechsel geleistet wird, kommt eine Zuordnung zum Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit in Betracht. Die Finanzverwaltung war bisher der Auffassung, es komme dabei auf den tatsächlichen Zufluss/Abfluss beim Finanzamt an. Mit der Verfügung der OFD Rheinland wird klargestellt, dass nach Rechtsprechungsauffassung bereits der Zufluss/Abfluss stattfindet, wenn die Überweisung beim Steuerbürger stattfindet. Ferner wird ausgeführt, dass bei erteilten Einzugsermächtigungen immer der 10. als Zufluss/Abfluss anzunehmen ist.

Erstellt am Freitag 14. August 2009
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ermäßigte Umsatzsteuer beim Verkauf aus Imbisswagen

Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen ist der Verkauf aus einem Imbisswagen ermäßigt zu besteuern. Dies soll nach Ansicht des Gerichts auch dann gelten, wenn der Imbisswagen über eine Art Tischersatz verfügt und so der Verzehr der Speisen vor Ort möglich ist. Beim Verkauf von Speisen an einem Imbisswagen überwiegt nach Meinung des Finanzgerichts das Element der Lieferung verzehrfertig zubereiteter Speisen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Finanzverwaltung hat Revision beim BFH eingelegt (Az.: V R 35/08).

Erstellt am Mittwoch 12. August 2009
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Steuernummer bei Mietverträgen

Ist die für einen bestimmten Zeitraum entfallene Umsatzsteuer betragsmäßig im Mietvertrag ausgewiesen, so ist der Mieter grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt. Es müssen jedoch die Vorgaben einer ordnungsgemäßen Rechnung nach dem UStG erfüllt sein. Die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. muss nach einem Urteil des Finanzgerichts München vom 14.12.2008 erst in nach dem 01.01.2004 abgeschlossenen Mietverträgen angegeben werden.
HINWEIS:
Für bereits vor 2004 abgeschlossene Mietverträge muss eine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. nicht ergänzt werden.

Erstellt am Donnerstag 23. Juli 2009
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Kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung bei Umlaufvermögen

Für vor dem 01.01.2005 ausgeführte Umsätze, die zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern, die nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet werden- Umlaufvermögen -, besteht nach Ansicht des BFH Weiterlesen »

Erstellt am Freitag 3. Juli 2009
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Ist-Versteuerung für Unternehmen

Der Bundesrat hat beschlossen, die bis zum 31.12.2009 geltende Sonderregelung bei der Umsatzsteuer (Ist-Besteuerung) zu entfristen und auf alle Unternehmen in Deutschland auszudehnen. Ohne die Verlängerung würde Weiterlesen »

Erstellt am Freitag 3. Juli 2009
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7 % Umsatzsteuer bei Partyservice?

Im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.12.2008 wurde die Frage des Steuersatzes bei einem Partyservice für folgenden Fall geklärt:
Zusätzlich zur Lieferung von Speisen gehört zum Leistungsangebot die Überlassung von Geschirr und Besteck Weiterlesen »

Erstellt am Montag 6. April 2009
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