Fehlerhafte Steuernummer und Vorsteuerabzug

Für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit sämtlichen Pflichtangaben des § 14 UStG erforderlich. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 20.02.2009, veröffentlicht am 24.06.2009 sind aber bestimmte Positionen in der ordnungsgemäßen Rechnung nicht immer durch den Rechnungsempfänger nachprüfbar. Im Urteilsfall war die Steuernummer nicht richtig angegeben – dies war jedoch für den beteiligten Unternehmer nicht unbedingt erkennbar. Im Urteilsfall wurde so der Vorsteuerabzug gewährt.
HINWEIS:
Sofern ein erkennbarer Fehler in der ordnungsgemäßen Rechnung besteht, sollte schnellstens eine Berichtigung der übersandten Rechnung erwirkt werden.

Erstellt am Donnerstag 14. Januar 2010
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Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

Bei Änderung der Bemessungsgrundlage ist nach einer Verfügung der OFD Hannover vom 04.08.2009 ist die Vorsteuer erst in dem Zeitpunkt zu berichtigen, in dem der strittige Rechnungsbetrag tatsächlich zurückgezahlt wird. Nicht jedoch bereits bei Vereinbarung der Minderung. Abschnitt 223 Abs. 2 Satz 3 UStR 2008 ist nicht mehr anzuwenden. Die Grundsätze für eine Änderung sind auch bei besonderen Fallgestaltungen wie Mängelrügen, nachträgliche Gewährung von Boni, Skonti und Rabatten sowie bei Über- oder Doppelzahlungen anwendbar.

Erstellt am Donnerstag 24. September 2009
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Kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung bei Umlaufvermögen

Für vor dem 01.01.2005 ausgeführte Umsätze, die zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern, die nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet werden- Umlaufvermögen -, besteht nach Ansicht des BFH Weiterlesen »

Erstellt am Freitag 3. Juli 2009
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Neues Vorsteuervergütungsverfahren ab 2010

Zum 01.01.2010 wird ein neues Vorsteuervergütungsverfahren eingeführt, das sehr einfach gestaltet ist. Der Antrag auf Erstattung ist ab dann nicht mehr wie bisher auf Papier, sondern nur noch elektronisch im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens zu stellen – Weiterlesen »

Erstellt am Donnerstag 2. April 2009
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Anzahlungen

Anzahlungen sind bei einem gegenseitigen Vertrag, z. B. Kauf, Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Vorleistungen des zur Zahlung verpflichteten Vertragspartners. Für den Empfänger sind es „erhaltene Anzahlungen”, für den Leistenden „geleistete Anzahlungen”.

Handelsrechtlich sind Anzahlungen Weiterlesen »

Erstellt am Dienstag 31. März 2009
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